SPRECHERIN DES HAMBURGER ELTERNNETZWERKS FÜR SCHUTZ UND PRÄVENTION VARINIA ARAUCO VERA „Die Lehre Christi und die grundlegenden Wahrheiten des Glaubens können nicht in Deutschland andere sein als in Peru“

Varinia Arauco Vera

Nach der Antwort des Dikasteriums für Kultur und Bildung vom 6. Juli 2026 an Eltern, deren Kinder katholische Schulen in Hamburg besuchen, in der das Dikasterium das Dokument „Als Mann und Frau schuf er sie“ aus dem Jahr 2019 bestätigte, sprachen wir mit Frau Varinia Arauco Vera, Sprecherin des Hamburger Elternnetzwerks für Schutz und Prävention. Nach der Einführung des Rahmenkonzepts „Männlich, Weiblich, Anderes: Ein Rahmenkonzept für Sexualerziehung an katholischen Schulen der Erzdiözese Hamburg“, das bereits 2025 entwickelt wurde, fanden Eltern darin mehrere Elemente, die der Objektivität des Geschlechtsbegriffs sowie dem Wesen von Ehe und Familie widersprechen. Dazu gehört beispielsweise die Behauptung dass „das biologische Geschlecht nicht notwendigerweise der sozialen Identität entspricht“ sowie die „Befürwortung der Vielfalt von Lebensstilen und Lebenskonzepten“, also der Vielzahl sexueller Orientierungen und Geschlechtsidentitäten. Das Konzept folgt den Ideen des Sexualpädagogen Uwe Sielart, demzufolge Kinder ohne Altersbeschränkungen mithilfe interaktiver Methoden sexuell „aufgeklärt“ werden sollten. Eltern haben sich wiederholt an das Erzbistum gewandt und um ein Gespräch gebeten, jedoch, ohne Erfolg. Frau Arauco betonte im Interview, dass Eltern sich für eine altersgerechte, faktenbasierte und verantwortungsbewusste Sexualerziehung einsetzen, nicht aber für ein Programm, das der Lehre der Kirche und wissenschaftlich belegten Fakten widerspricht. Sie hob außerdem hervor, dass Eltern zutiefst besorgt darüber seien, dass sich die Katolische Kirche in Deutschland in wichtigen Fragen von Vatikan distanziert habe, so dass sich Familien, darunter viele mit Migrationshintergrund, nicht mehr zu Hause fühlen und dass sie das Vertrauen zwischen Elternhaus, Kirche und Schule wiederherstellen möchten.

Frau Arauco Vera, wie ist „Rahmenkonzept für sexuelle Bildung an den katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg“ entstanden? Warum wird es von einem Erzbistum in Deutschland eingeführt?

Nach Darstellung des Rahmenkonzepts reicht die Entstehung bis in den Herbst 2019 zurück. Lehrkräfte trafen sich seitdem regelmäßig in der Schulabteilung und entwickelten die Grundstruktur. Im Sommer 2020 wies die Präventionsbeauftragte des Erzbistums auf Anforderungen der Präventionsordnung der Bischöfe hin. Aus einer zunächst vorgesehenen „Handreichung“ entwickelte sich daraufhin das umfassendere „Rahmenkonzept“. An der inhaltlichen Ausarbeitung wirkten Lehrkräfte verschiedener Schulstufen sowie sexualpädagogische und theologische Berater mit.

Das Erzbistum nennt im Wesentlichen drei Gründe für seine Einführung. Es will staatliche Anforderungen an schulische Sexualerziehung umsetzen, Prävention und Selbstschutz stärken und zugleich eine vermeintlich „zeitgemäße“ katholische Sexualpädagogik entwickeln. Dabei geht es ausdrücklich nicht nur um Wissensvermittlung. Das Konzept stellt eine Zäsur dar und soll identitätspolitisch einwirken, indem es Einstellungen und Haltungen der gesamten Schulgemeinschaft prägt, insbesondere in Richtung Akzeptanz sexueller und geschlechtlicher Vielfalt.

Aus unserer Sicht muss das Rahmenkonzept zugleich im Zusammenhang mit den Reformlinien des Synodalen Weges in Deutschland gesehen werden. Anstatt eine Veränderung der katholischen Sexualmoral offen zu formulieren, wird hier über Pädagogik und Pastoral schrittweise ein anthropologischer und sexualethischer Paradigmenwechsel eingeführt. Besonders problematisch ist für uns, dass das berechtigte Anliegen der Prävention sexualisierter Gewalt dabei gleichsam als Einfallstor für Ansätze der sogenannten „Sexualpädagogik der Vielfalt“ nach Uwe Sielert dient. Das Rahmenkonzept übernimmt dessen Verständnis von Sexualität als einer von der Geburt bis zum Tod vorhandenen „Lebensenergie“ und ordnet sogar sanfte Berührungen bei der Pflege eines Säuglings den ersten sexuellen Erfahrungen zu. Unter dem Ziel, Kinder zur Selbstbestimmung und zum Selbstschutz zu befähigen, werden sie damit aus unserer Sicht frühzeitig mit sexualisierten Inhalten sowie mit Vorstellungen sexueller und geschlechtlicher Vielfalt konfrontiert. Die Missbrauchsprävention wird so faktisch zum Türöffner für ein sexualpädagogisches Konzept, dessen anthropologische und wissenschaftliche Grundlagen wir grundsätzlich in Frage stellen.

Aus Sicht des Elternnetzwerks liegt ein wesentlicher Verfahrensmangel darin, dass die betroffene Elternschaft nach dem Positionspapier bei der Entwicklung weder ein Mandat erteilt hatte noch an der Erarbeitung beteiligt wurde. Der Generalvikar sagt zwar, dass er in einem ständigen Austausch mit uns steht. Das ist allerdings schlichtweg falsch: wir werden durch interne Weisungen des Erzbistums ignoriert und in manchen Fällen auch diskreditiert, während wir unsererseits immer einen Dialog anbieten und auch wiederholt einfordern. Gerade weil Sexualerziehung nach den kirchlichen Unterlagen subsidiär zur elterlichen Erziehung erfolgen soll, ist das problematisch. Das vatikanische Dokument bezeichnet die Familie ausdrücklich als primären Erziehungsraum und verlangt eine substanzielle Zusammenarbeit zwischen Eltern und Schule.

In Teil der Laien und des Klerus in Deutschland lehnen die offizielle Lehre der Kirche offen ab, was viele als doktrinäre Krise bezeichnen. Liegt das Problem der Kirche in Deutschland darin, dass sie professionalisiert und bürokratisiert wurde?

Es ist ein weites Thema, bei dem wir mehr theologische Kompetenz bräuchten. Aus der Sicht einer Mutter mit fremdsprachlichem Hintergrund in Deutschland kann ich meine bodenständige Meinung sagen, dass die Krise der Kirche vor allem eine Krise des Glaubens ist.

Allerdings würde ich eine Prämisse der Frage präzisieren: Meines Erachtens wird die Ablehnung zentraler Aspekte der kirchlichen Lehre, insbesondere der katholischen Sexualmoral, nicht offen als solche formuliert. Es wird nicht klar gesagt: „Wir lehnen die katholische Sexualmoral ab und wollen sie durch eine andere ersetzen.“ Vielmehr wird dieser Wandel indirekt über administrative Strukturen, institutionelle Entscheidungen sowie pädagogische und pastorale Instrumente eingeführt, durch die bestimmte theologisch umstrittene Positionen in verbindliche Normen und Praktiken überführt werden können.

Aus unserer konkreten Erfahrung als Eltern von Kindern an katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg erleben wir derzeit, wie sich dieses Problem in der Praxis zeigt. Durch das Rahmenkonzept soll in der Erziehung unserer Kinder ein tiefgreifender Wandel der katholischen Sexualmoral und des christlichen Menschenbildes eingeführt werden. Gerade in diesem Konflikt erfahren wir, in welchem Maße eine kirchliche Struktur ihre bürokratische und administrative Macht einsetzen kann, um bestimmte Positionen durchzusetzen, Diskussionsräume zu verschließen und kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen oder auszugrenzen. Das hat aus unserer Erfahrung wenig mit echter Professionalisierung zu tun: Professionelles Handeln würde klare Kommunikationsstandards, Transparenz und einen Dialog mit den Eltern auf Augenhöhe voraussetzen. Unsere Erfahrung mit dem Erzbistum ist jedoch genau die gegenteilige. Die von uns erlebte Strategie lässt sich so zusammenfassen: Mauern, nichts sagen, nichts kommentieren und Kritiker ignorieren. Besonders schwer wiegt dies für uns, weil es hier nicht um eine abstrakte theologische Debatte geht, sondern um Entscheidungen, die unmittelbar die Erziehung und Bildung unserer Kinder an Schulen betreffen, die wir gerade wegen ihrer katholischen Identität gewählt haben.

Das Rahmenkonzept versteht sich ausdrücklich als Teil einer Weiterentwicklung kirchlicher Sexualethik. Es nimmt „neuere Ansätze“ der Theologie, den Diskurs des Synodalforums IV, Stephan Goertz und Margaret Farley auf. Ein Abgleich mit dem vom Vatikan als verbindlich festgelegten Dokument „Als Mann und Frau schuf er Sie“ kommt zu dem Ergebnis, dass gerade die daraus entwickelte konstellationsunabhängige Beziehungsethik in zentralen Punkten mit der verbindlichen katholischen Lehre kollidiert.

Aus Sicht des Elternnetzwerks besteht das Kernproblem deshalb weniger in der Professionalisierung als solcher. Problematisch wird die institutionelle Struktur dort, wo sie dazu dient, eine theologisch umstrittene Position administrativ als verbindlichen pädagogischen Standard entgegen der katholischen Sexualmoral durchzusetzen, ohne die betroffenen Eltern vorher gleichberechtigt einzubeziehen.

Zu dem  zu dem umstrittenen Dokument gehört „Geschaffen, erlöst und geliebt – Sichtbarkeit und Anerkennung der Vielfalt sexueller Identitäten in der Schule”, das von der Kommission für Erziehung und Schule der Deutschen Bischofskonferenz erarbeitet wurde. Wie interpretieren Sie die zeitliche Abfolge, nämlich as Hamburger Rahmenkonzept wurde bereits im Juni 2025 veröffentlicht, während das Dokument „Geschaffen, erlöst und geliebt” erst im Oktober 2025 erschien?Die zeitliche Reihenfolge ist wichtig. Die veröffentlichte Fassung des Hamburger Rahmenkonzepts stammt bereits aus Mai 2025. Der Generalvikar setzte es am 4. Juni 2025 in Kraft. Damit kann ein erst im Oktober 2025 veröffentlichtes Dokument der Deutschen Bischofskonferenz nicht die ursprüngliche formale Grundlage des Hamburger Rahmenkonzepts gewesen sein.Diese Frage gewann für uns auch in den Gesprächen mit dem Erzbistum eine besondere Bedeutung. Bei unserem ersten Gespräch im Dezember 2025 haben wir Eltern unsere Einwände ausführlich vorgetragen und unser Positionspapier übergeben. Wir haben zahlreiche Argumente zu den Punkten vorgebracht, die wir am Rahmenkonzept für problematisch halten. Zu keinem Zeitpunkt wurde uns „Geschaffen, erlöst und geliebt“ als Grundlage oder Begründung des Hamburger Rahmenkonzepts genannt. Aus unserer Sicht erhielten wir auch keine überzeugenden Antworten, mit denen die von uns kritisierten grundlegenden Entscheidungen des Rahmenkonzepts hätten begründet werden können.Bei unserem zweiten Gespräch im Februar 2026 kam jedoch eine neue Erklärung hinzu: Uns wurde gesagt, das Erzbistum habe sich an den Vorgaben beziehungsweise Linien des Dokuments der Deutschen Bischofskonferenz orientiert. Aus unserer Sicht entstand der Eindruck, dass das Erzbistum, nachdem es keine überzeugenden Argumente gefunden hatte, um auf die konkreten Einwände der Eltern zu antworten und das eigene Rahmenkonzept zu begründen, sich schließlich auf das DBK-Dokument berief und damit die Verantwortung für die eingeschlagene Richtung auf dieses Dokument verlagerte. Das erschien uns schon aus einem offensichtlichen Grund wenig überzeugend: Wenn dieses Dokument tatsächlich eine maßgebliche Grundlage gewesen sein soll, warum wurde es bei unserem ersten Gespräch nicht erwähnt? Und vor allem: Wie konnte es zur Begründung eines Rahmenkonzepts dienen, das bereits mehrere Monate vor seiner eigenen Veröffentlichung publiziert und in Kraft gesetzt worden war?Hinzu kommt, dass auch die Entstehungsgeschichte von „Geschaffen, erlöst und geliebt“ selbst umstritten ist. Im Juni 2025 lehnte der Ständige Rat der Deutschen Bischofskonferenz den vorgesehenen Text ab und verwies ihn an die Kommission für Erziehung und Schule zurück, damit die von den Bischöfen gewünschten Änderungen eingearbeitet werden konnten. Nach den uns vorliegenden Informationen wurden diese Änderungen jedoch kaum umgesetzt, und das Dokument wurde schließlich als Kommissionsdokument veröffentlicht, ohne dem Ständigen Rat erneut vorgelegt zu werden.Besonders aufschlussreich war die öffentliche Reaktion des Passauer Bischofs Stefan Oster. Am 10. November 2025 veröffentlichte er eine ausführliche Stellungnahme unter dem Titel „Glauben wir noch, was wir glauben?“, in der er das Dokument und seine anthropologischen und theologischen Grundannahmen grundsätzlich kritisierte. Dabei stellte er auch seine persönliche Position unmissverständlich klar: Obwohl auf dem Umschlag des Dokuments „Die deutschen Bischöfe“ steht, erklärte Oster ausdrücklich, dass der Text „nicht in meinem Namen“ spreche. Diese Klarstellung ist von besonderer Bedeutung, weil sie zeigt, dass das Dokument nicht ohne Weiteres als eine von allen deutschen Bischöfen gemeinsam getragene Position dargestellt werden kann.Es ist traurig und kaum zu glauben, wie Entscheidungen von solcher Tragweite aus unserer Sicht mit so wenig Transparenz, durch schwer nachvollziehbare Verfahren und widersprüchliche Erklärungen durchgesetzt werden können. Aber wir vertrauen auch darauf, dass früher oder später das, was im Dunkeln gehalten werden soll, ans Licht kommt.Das Rahmenkonzept würde erstellt gemäß der Theorie der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ von Uwe Sielert. Ist diese Theorie wissenschaftlich und anthropologisch korrekt?

Das Rahmenkonzept übernimmt jedenfalls wesentliche Grundannahmen Uwe Sielerts. Es definiert Sexualität mit ihm als „allgemeine Lebensenergie“, versteht den Menschen vom ersten bis zum letzten Atemzug als sexuelles Wesen und ordnet sogar ausdrücklich in dem Konzept „sanfte Berührungen bei der Pflege eines Säuglings“ den ersten sexuellen Erfahrungen zu.

Wissenschaftlich lässt sich auf Grundlage der vorgelegten Materialien nicht feststellen, dass diese Theorie als gesicherter Forschungsstand gelten kann. Das Rahmenkonzept nennt Sielert und weitere Autoren, legt für die zentrale These der „Lebensenergie“ aber keine empirische Validierung vor. Moderne Sexualpädagogen bestreiten dagegen ausdrücklich, dass diese beeinflussten Grundannahmen dem heutigen humanwissenschaftlichen Forschungsstand entsprechen.

Wer sich mit Uwe Sielert und seinem ideologischen Vorgänger Helmut Kentler gewissenhaft auseinandersetzt weiß, dass diese Ideologie kindeswohlgefährdend ist. Hinzu kommt, dass diese Theorie dem Lehramt der katholischen Kirche, das auf der Natur des Menschen und auf der christlichen Offenbarung basiert, anthropologisch diametral widerspricht und für einen Christen keine gültige Option darstellt. Einige Gründe lassen sich unserer Zusammenstellung „Hamburg versus Rom“ entnehmen, in der wir zahlreiche Widersprüche zwischen dem Rahmenkonzept und der Lehre der Kirche festgestellt haben.

Was ist im Rahmenkonzept gut und was ist inakzeptabel? Was ist wissenschaftlich unbegründet und schädlich?

Was gut ist: Ich würde sagen, man ist bemüht um eine angemessene Gestaltung der Sexualerziehung in der heutigen Zeit und versucht, sie biblisch zu begründen. Also man sieht die Gutheit der Intention. Leider ist das Ergebnis misslungen.

Gut und unterstützenswert sind insbesondere die Betonung von Selbstschutz und Schutz vor sexualisierter Gewalt, die Vermittlung von Körperwissen, Empfängnis, Schwangerschaft und Geburt, die Stärkung von Medienkompetenz, das Erkennen eigener Grenzen, die Unterscheidung guter und schlechter Geheimnisse und der Anspruch, niemanden wegen seiner sexuellen Orientierung oder Identität zu diskriminieren. Auch unser Positionspapier erkennt diese Teile ausdrücklich an. Das Rahmenkonzept selbst enthält beispielsweise schon in der Grundschule Ziele zur körperlichen Selbstbestimmung und zum Erkennen von Grenzen.

Nicht akzeptabel ist aus unserer Sicht die Vermischung dieser sinnvollen Ziele mit einer bestimmten sexualethischen und anthropologischen Programmatik. Dazu gehören die Sielertsche Definition der Sexualität als allgegenwärtige „Lebensenergie“, die normative Aufwertung unterschiedlicher Lebensmodelle, die Übernahme einer von der konkreten Beziehungskonstellation abstrahierenden Beziehungsethik, die Verschiebung von Toleranz zu einer pädagogisch einzufordernden „Akzeptanz“ queerer Selbstdarstellung und die problematische Darstellung kritischer Eltern.

Wissenschaftlich unzureichend begründet ist vor allem der Eindruck, das zugrunde gelegte Sexualitätsmodell von Uwe Sielert sei der wissenschaftlich eindeutige Stand. Nach unserer Auffassung kann dessen Identitätskonzept gerade keine Missbrauchsprävention bewirken, sondern begünstigt diese. So fordert das Rahmenkonzept des Erzbistums ausdrücklich „interaktive Übungen“ mit Vertretern aus externen Vereinen der LGBTIQ-Community. Altersunangemessene Inhalte, intime Erfahrungsübungen, eine Herabsetzung natürlicher Schamgrenzen oder normativer Druck werden Bestandteil der konkreten Umsetzung. Gerade deshalb verlangt das vatikanische Dokument eine altersbezogene, diskrete und zurückhaltende Begleitung.

Da Positionsdokument von EKP besagt das „Sexuellen Bildung“ ist keineswegs ein neutraler Begriff oder einfaches Synonym für die Sexualkunde im Allgemeinen“, „vielmehr handelt es sich um ein konkretes und höchstproblematisches sexualpädagogisches Konzept“. Was ist daran falsch und inakzeptabel?Problematisch ist nicht die Bezeichnung allein. Entscheidend ist, was unter ihr verstanden wird. Das Hamburger Rahmenkonzept erklärt selbst, dass es bewusst von „Sexueller Bildung“ spricht und damit die Begriffe Sexualaufklärung und Sexualpädagogik ersetzt. Es will gerade mehr als Wissen vermitteln. Es soll identitätspolitische Einstellungen lehren und verhält sich gegen Kritiker übergriffig. Hinzu kommt, dass der Begriff in der zugrunde gelegten Fachtradition mit aktiven Erfahrungsräumen, interaktiven Methoden und einer Förderung sexueller Wahrnehmungs- und Ausdrucksmöglichkeiten verbunden wird. Das Rahmenkonzept selbst sieht Gespräche, Abbildungsmaterial, Filme, interaktive Spiele und Übungen vor.Darin liegt der entscheidende Unterschied zur klassischen Sexualaufklärung. Wissensvermittlung beantwortet Fragen und vermittelt biologische, gesundheitliche, rechtliche und ethische Kenntnisse. Ein Bildungsansatz, der darüber hinaus Haltungen, persönliche Selbstdeutungen und Erfahrungen hervorbringen oder verändern will, greift tiefer in den persönlichen und familiären Erziehungsbereich ein. Das lehnen wir als Eltern für unsere Kinder ab.

Wie ist die Genese dieser „Sexuellen Bildung“ mit Helmut Kentler verbunden?

Die ideengeschichtliche Linie von Kentlers „emanzipatorischer Sexualpädagogik“ läuft zu Uwe Sielert. Sielert ist ein von Kentler geprägter Schüler. Beide vertreten das Konzept der Reformpädagogik aus den 60 er Jahren, wonach kindliche Sexualität und sein Begriff der Sexualität als in jedem Lebensalter vorhandene „Lebensenergie“ zu begreifen ist. Nach den Skandalen um Helmut Kentler, einen Pädokrimenellen Täter, ist das absolut unverantwortlich und ungeeignet für eine Rahmenkonzept an katholischen Schulen. Zur Person und zum Wirken Kentlers sei hier insbesondere auf die Untersuchung der Universität Hildesheim von 2019/2020 zu diesem Thema verwiesen.

Wie entstand Ihre Initiative? Welche Schritte haben Sie unternommen? Wie hat das Erzbistum reagiert?Wir sind Eltern mit Kindern an katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg. Anlass für unseren Zusammenschluss war die Veröffentlichung des Rahmenkonzepts und die Sorge, dass darin zentrale Fragen der Sexualerziehung ohne hinreichende Beteiligung der Eltern und teilweise entgegen unseren katholischen Erziehungsüberzeugungen verbindlich geregelt werden sollen.Zunächst haben einzelne Eltern ihre Bedenken unmittelbar gegenüber den jeweiligen Schulleitungen vorgetragen. Danach haben Vertreter des Elternnetzwerks das Gespräch mit dem Erzbistum gesucht. Dort wurde deutlich gemacht, dass keine Bereitschaft bestand, die von uns beanstandeten Grundentscheidungen des Konzepts wesentlich zu ändern. Zugleich wurde auf den Zusammenhang mit „Geschaffen, erlöst und geliebt“ und dem Reformprozess des Synodalen Weges hingewiesen. Daraufhin haben wir unsere Position strukturiert in einem Positionspapier zusammengeführt.Unser Ziel ist nicht, Sexualaufklärung abzuschaffen. Wir verlangen ein neues, wissenschaftlich fundiertes, altersangemessenes und mit der katholischen Lehre vereinbares Konzept sowie eine echte Beteiligung der Eltern. Das Positionspapier erklärt ausdrücklich die Bereitschaft zu einem weiteren Dialog.

Wie werden Eltern in dem umstrittenen Dokument dargestellt und behandelt?

Das Bild ist widersprüchlich. Einerseits bezeichnet das Rahmenkonzept Eltern ausdrücklich als Partner der Schule, will sie informieren, sieht Elternabende vor und erklärt, die schulische Sexualerziehung solle die elterliche Erziehung ergänzen. Auch die kanonische Analyse erkennt an, dass die formale Einbeziehung der Eltern grundsätzlich vorgesehen ist.

Andererseits verändert sich der Ton dort deutlich, wo Eltern inhaltlich widersprechen. Das Rahmenkonzept bezeichnet die Auseinandersetzung mit Eltern, die eine „Sexualpädagogik der Vielfalt“ ablehnen, als besondere Herausforderung. Lehrkräfte sollen für Gespräche mit Eltern geschult werden, die aus „Vorbehalten und Unsicherheiten“ bestimmte Inhalte ablehnen. In den anschließend verwendeten fiktiven Dialogen wird die kritische Aussage ausdrücklich als „problematische Äußerung“ vorgegeben, auf die eine passende Reaktion erlernt werden soll.

Das ist aus unserer Sicht kein Dialog auf Augenhöhe. Eltern werden an dieser Stelle weniger als Träger eines eigenen, vorrangigen Erziehungsrechts behandelt als Adressaten pädagogischer Überzeugungsarbeit. Gerade das steht in Spannung zu dem vatikanischen Grundsatz, dass Schule subsidiär zur Familie handelt und die Kultur und berechtigten Erwartungen der Familie respektieren muss.

Wer gehört zum Netzwerk der Eltern, wie viele Personen sind daran beteiligt? Wie sieht deren ethnische und religiöse Zusammensetzung aus?

Wir sind ein Netzwerk aus über 200 Eltern. Viele von uns haben Migrationshintergrund. Das spiegelt auch die Realität an unseren Schulen wider, an denen ungefähr zwei Drittel der Kinder einen Migrationshintergrund haben.

Unser Netzwerk ist sehr vielfältig. Wir kommen aus zahlreichen Ländern und unterschiedlichen kulturellen Hintergründen. Besonders viele Familien sind polnischer, kroatischer und spanischsprachiger Herkunft. Wir haben Familien aus Kolumbien, Chile und Peru, aber auch portugiesische, ukrainische, russische, armenische, eritreische, ghanaische, nigerianische und burundische Familien, um nur einige zu nennen.

Auch in religiöser Hinsicht sind wir eine vielfältige Gruppe. Es gibt Familien aus verschiedenen christlichen Konfessionen, darunter auch aus den orthodoxen Kirchen. Und obwohl sie einen kleineren Anteil innerhalb unseres Netzwerks ausmachen, gehören auch muslimische Familien zu unserer Gruppe.

Nach dem Rahmenkonzept, „Sexualität sie eine allgemeine Lebensenergie, die sich des Körpers bedient, aus mannigfaltigen Quellen gespeist wird“. Ist diese These wissenschaftlich?

Wenn Wissenschaft Suche nach gesichertem Wissen, das evidenzbasiert ist, bedeutet, dann ist diese These einfach eine Setzung, eine Meinung, für die keine Fakten zwingend sprechen. Oder es ist eine Interpretation von Fakten, die nicht zwingend ist.

Eine der Grundthesen ist, dass die Behauptung, „Akzeptanz sexueller Vielfalt“ als Inbegriff der „Sexuellen Bildung“ sei zugleich Missbrauchsprävention (vgl. S. 28) nicht evidenzbasiert ist. Was sagen Sie dazu?

Es geht darum, dass es nicht bestätigt ist, dass indem die Kinder lernen, dass es verschiedene Geschlechter gibt, sich automatisch vor dem Missbrauch geschützt werden. Vielmehr werden sie durch die „Sexuelle Bildung“ zu sexualitätsbezogenen Handlungen stimuliert, was ihre normale Entwicklung dauerhaft beschädigen kann.

Die Sexualpädagogik, auf der das Rahmenkonzept beruht, basiert auf den Ideen von Helmut Kentler, einem Pädophilen, und seinem Schüler Sielert. Ihrer Meinung nach, warum hat das Erzbistum Hamburg sein Rahmenkonzept auf einer solchen Grundlage aufgebaut?

Ich glaube, das entspricht leider der allgemeinen Tendenz in der Kirche in Deutschland, sich in Sachen Sexualerziehung von den derzeit kulturell vorherrschenden Modellen der säkularen Welt bestimmen zu lassen. Natürlich will man sich von Kentler distanzieren, die geistigen Zusammenhänge zwischen ihm und Sielert, also die Beeinflussung der „Sexualpädagogik der Vielfalt“ durch die missbrauchsfördernde Ideen der Vergangenheit sind aber vielen unbewusst oder werden unterschätzt.

An welchem Punkt endet die sexuelle Bildung und beginnt die Sexualisierung?

Wenn die „sexuelle Bildung“ Synonym für die Sexualerziehung ist (und nicht „Sexuelle Bildung“ als konkretes Konzept, das u. a. auf Uwe Sielert zurückgeht), dann kann sie niemals Sexualisierung sein, also verfrühte und falsche Anleitung von Minderjährigen zum Gebrauch der Sexualität, samt der Vermittlung vom oft falschen, mit Ideologie vermischten Wissen. Stattdessen bedeutet für mich eine gesunde Sexualerziehung eine dem Alter angepasste sachliche Information über die menschliche Sexualität (was vordergründig im Biologie-Unterricht stattfinden kann) sowie eine Erziehung zur Befolgung von bestimmten Werten und Einübung von Tugenden, die den Kindern und Jugendlichen helfen sollen, später in Bezug auf ihre Sexualität richtige und gegenüber anderen respekt- und verantwortungsvolle Entscheidungen zu treffen.

Im Positionstext ist vom Übergang von Toleranz zu Akzeptanz die Rede. Können Sie das genauer erläutern?

Das Rahmenkonzept formuliert diesen Übergang ausdrücklich. Es erklärt, dass es nicht nur um „Duldung“ oder „Toleranz“ gehe, sondern um „Respekt, Achtsamkeit und Akzeptanz“ unabhängig von sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität.

Entscheidend ist, was unter „Akzeptanz“ verstanden wird. Wenn damit gemeint ist, jeden Menschen vorbehaltlos in seiner Würde anzuerkennen, ihn nicht zu diskriminieren und ihn vor Mobbing und Gewalt zu schützen, gibt es aus katholischer Perspektive keinen grundlegenden Konflikt. Auch die vatikanische Erklärung fordert ausdrücklich Respekt gegenüber jedem Menschen.

Anders ist es, wenn aus der Akzeptanz der Person die Verpflichtung zur inhaltlichen Zustimmung zu jeder anthropologischen Selbstbeschreibung oder zur moralischen Gleichbewertung verschiedener sexueller Beziehungsgestalten wird. Genau diese Ebenen dürfen nicht vermischt werden. Unsere kanonische Untersuchung arbeitet diesen Unterschied ausdrücklich heraus. Personenwürde und Nichtdiskriminierung sind geboten. Daraus folgt aber nicht automatisch eine moralische Gleichwertigkeit sämtlicher Beziehungskonstellationen. Das ist der Kern unserer Kritik am Übergang von Toleranz zu Akzeptanz.

Wie sollte eine gute Sexualaufklärung aussehen? Benötigen Kinder und Jugendliche Sexual- oder Familienbildung?

Kinder und Jugendliche brauchen sachgerechte Sexualaufklärung. Das bestreitet das Elternnetzwerk ausdrücklich nicht. Sie muss alters- und entwicklungsangemessen sein und verlässliches Wissen über Körper, Pubertät, Fortpflanzung, Schwangerschaft, Beziehungen, Gesundheit, Medien, Grenzen und Schutz vor Missbrauch vermitteln.

An katholischen Schulen sollte diese Aufklärung aber in eine umfassendere Bildung über Liebe, Beziehung, Ehe, Familie, Verantwortung und Achtung der eigenen und fremden Person eingebettet sein. Deshalb spricht viel für den vom Positionspapier vorgeschlagenen Ansatz einer „Familiären Bildung“.

Wir Eltern bleiben dabei die ersten Erziehungsverantwortlichen. Die Schule ergänzt ihre Erziehung. Die vatikanische Erklärung bezeichnet dieses Verhältnis ausdrücklich als subsidiär und verlangt Transparenz, kontinuierliche Information, Altersangemessenheit und qualifizierte Pädagogen.

Wir respektieren die allgemeine Handlungsfreiheit (Art. 2 Abs. 1 GG) jeder erwachsenen Person und deren freie Entfaltung, ob in hetero- oder homosexueller Beziehung oder in non-binärer Selbstwahrnehmung.“ Existiert nicht-binäre Identität? Lässt sich ihre Existenz in irgendeiner Weise beweisen?

Hier ist das Problem, dass wir nicht ganz offen sprechen können. Wenn du sagst, dass es eine Störung ist, dann wirst du gekreuzigt. Deswegen muss man vorsichtig sein. Man kann stattdessen sagen: Wir haben von der „Selbstwahrnehmung“ dieser Personen, also von deren subjektiven Sicht gesprochen. Wir nehmen ihre Überzeugungen ja damit nicht an. Was wir sagen wollen, ist, wir respektieren alle Personen als Personen und Gottes Geschöpfe, aber es heißt nicht, dass wir alle ihre Meinungen teilen. Und vor allem wollen wir nicht, dass diese Meinungen zum ethischen Maßstab für uns und unsere Kinder werden. Vielmehr wollen wir der christlichen Anthropologie und der katholischen Sexualmorallehre folgen, von deren Wahrheit wir überzeugt sind.

Es ist bekannt, dass es keine wertneutrale Erziehung gibt. Wie spricht das Rahmenkonzept über die Familie, welche Botschaften vermittelt es?

Das Rahmenkonzept ist selbst ausdrücklich nicht wertneutral. Es will Haltungen verändern und bezeichnet Akzeptanz von Vielfalt als Bildungsziel. Traditionelle Ehe und Familie werden hierdurch subtil diskreditiert und nicht wertgeschätzt. Gleichzeitig sollen aber vielfältige Lebensformen und Lebenskonzepte bewusst wertschätzend behandelt und teilweise als Chance und Bereicherung anerkannt werden.

Bereits in der Grundschule werden unterschiedliche Familienformen behandelt. In Klasse 2 sollen Kinder vielfältige Familienkonstellationen und unterschiedliche Rollenverteilungen unterscheiden.

Der Konflikt entsteht durch die normative Ebene. Die von Goertz und Farley übernommene Beziehungsethik stellt die Qualität der Beziehung gegenüber ihrer konkreten sexuellen „Konstellation“ in den Vordergrund. Dadurch wird das katholische Verständnis der Ehe zwischen Mann und Frau in seiner normativen Sonderstellung relativiert. Genau hier sieht auch die kanonische Untersuchung den zentralen Konflikt mit dem verbindlichen katholischen Maßstab.

Warum ist Privatsphäre und Schamgrenzen wichtig zu wahren?

Das natürliche Schamgefühl ist wichtig, weil es eng mit der Wahrnehmung der eigenen Intimsphäre und der persönlichen Grenzen des Kindes verbunden ist. Um sich schützen zu können, muss ein Kind wahrnehmen können, wenn ihm etwas unangenehm oder übergriffig erscheint, dieser Wahrnehmung vertrauen, Grenzen setzen, Nein sagen, sich aus gefährlichen Situationen entfernen und sich einer Vertrauensperson anvertrauen können. Gerade Selbstwertgefühl, der Zugang zu den eigenen Emotionen, Selbstbehauptung und die Fähigkeit, Nein zu sagen, gehören zu den wesentlichen Faktoren einer wirksamen Prävention sexualisierter Gewalt.

Deshalb halten wir es für widersprüchlich, Missbrauch verhindern zu wollen und gleichzeitig die natürlichen Intimitäts- und Schamgrenzen des Kindes herabzusetzen. Kinder können körperliche Empfindungen haben und Neugier auf den eigenen Körper zeigen. Das bedeutet aber nicht, dass sie bereits über die kognitive und emotionale Reife verfügen, sich als sexuell verantwortliche Subjekte zu begreifen. Sexualerziehung muss deshalb ihren Reifungsprozess respektieren und darf ihnen nicht vorzeitig Kategorien, Erfahrungen oder Reflexionsformen einer erwachsenen Sexualität überstülpen.

Genau hier liegt einer unserer wesentlichen Einwände gegen das Rahmenkonzept. Unter dem Begriff der „Sexuellen Bildung“ geht es nicht mehr ausschließlich um altersangemessene Wissensvermittlung. Vorgesehen sind auch interaktive Methoden und Erfahrungsräume, in denen Schüler ihre eigenen Grenzen entwickeln, erkunden und setzen sollen. Die Fähigkeit, Grenzen im Intimbereich selbstständig zu erkennen und zu setzen, setzt jedoch einen bestimmten Reifegrad voraus. Werden solche Grenzen zum Gegenstand pädagogischer Erprobung, kann das Kinder überfordern, anstatt sie zu schützen. Genau diese Problematik haben wir auch in „Hamburg versus Rom“ unter Widerspruch 20 herausgearbeitet.

Für uns muss echte Prävention deshalb genau in die entgegengesetzte Richtung gehen: Ein Kind sollte nicht dazu angeleitet werden, seine Intimitätsgrenzen zu überwinden, sondern darin gestärkt werden, sie wahrzunehmen und zu verteidigen. Scham darf nicht einfach als Tabu oder Hemmung behandelt werden, die pädagogisch abgebaut werden müsse. Sie ist eine Dimension der persönlichen Intimsphäre, die Respekt verdient und dazu beitragen kann, dass ein Kind klar wahrnimmt: Das ist mein Körper, das ist mein Intimbereich, und hier habe ich das Recht, eine Grenze zu setzen.

Deshalb ist unsere Kritik auch eine Frage des Kinderschutzes. Eine wirkliche Kultur des Schutzes macht die Intimgrenzen des Kindes nicht zum pädagogischen Experimentierfeld. Sie respektiert und stärkt sie. Denn ein Kind, das seine Grenzen wahrnehmen, ausdrücken und Nein sagen kann, ist besser darauf vorbereitet, sich gegen Grenzverletzungen zu wehren.

Warum ist im Rahmenkonzept Keuschheit nicht angesprochen?

Das ist ein Teil der ideologischen Ausrichtung des Ganzen und Zeugnis, dass es sehr wenig mit der katholischen Sexuallehre hat.

Wie spricht das Rahmenkozept über Empfängnisverhütung und Abtreibung?

Das Rahmenkonzept behandelt beide Themen, aber gerade hier zeigt sich für uns ein grundlegendes Problem. In unserem Dokument „Hamburg versus Rom: Zwanzig Widersprüche zwischen dem Rahmenkonzept für sexuelle Bildung an den katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg und dem päpstlichen Dokument ,Als Mann und Frau schuf er sie‘“ gehen wir unter Widerspruch 11: „Abwertung von Fruchtbarkeit und Familiengründung“ ausdrücklich auf dieses Thema ein.

Das Rahmenkonzept relativiert den Zusammenhang zwischen Sexualität und Fruchtbarkeit. Katholische Positionen hinsichtlich sexueller Reinheit, Abstinenz und natürlicher Familienplanung werden im Konzept nicht erwähnt. Stattdessen sollen Schüler der Jahrgangsstufen 7 bis 10 die Funktionsweise von Verhütungsmethoden unterscheiden und deren Anwendung „anhand biologischer, kultureller und religiöser Kriterien“ bewerten. In der Sekundarstufe II sollen sie verschiedene Methoden der Empfängnisverhütung miteinander vergleichen und diese „nach beziehungsethischen Gesichtspunkten“ bewerten.

Auch beim Thema Abtreibung bleibt das Rahmenkonzept auf dieser Ebene der individuellen Urteilsbildung. Die Schüler sollen „den eigenen Standpunkt zum Schwangerschaftsabbruch“ begründen und diesen „theologisch diskursiv“ vertreten. Was fehlt, ist die klare Vermittlung der katholischen Lehre zum Schutz des menschlichen Lebens als verbindlicher Orientierungsrahmen für die Gewissensbildung.

Genau darin liegt unsere Kritik. Persönliche Urteilsbildung und theologischer Diskurs sind selbstverständlich wesentliche Aspekte der Gewissensbildung. Aber von einer katholischen Schule erwarten wir zugleich, dass sie vermittelt, nach welchem ethischen Maßstab das Gewissen gebildet werden soll. Die katholische Lehre kann weder durch eine „beziehungsethische“ Norm ersetzt noch lediglich als ein „kulturelles“ oder „religiöses“ Kriterium neben anderen dargestellt werden. Sie muss vielmehr den Orientierungsrahmen bilden, von dem aus Sexualität, Fruchtbarkeit, Zeugung, Ehe, Elternschaft und der Schutz menschlichen Lebens beurteilt werden. Genau das haben wir in „Hamburg versus Rom“ ausdrücklich kritisiert.

Wenn wir bedenken, dass eine Erzdiözese ein Rahmenkonzept einführt, das dem Katechismus der Katholischen Kirche direkt widerspricht, können wir dann überhaupt noch von einer universalen, geeinten Kirche sprechen?

Das ist eine Frage an die Theologen. Als einfache Gläubige kann ich nur sagen, dass ich sehr darunter leide, dass meine Kirche vor Ort offensichtlich nicht das Gleiche glaubt und lehrt wie die Universalkirche, in der ich aufgewachsen bin und die ich liebe.

Für viele von uns Eltern, die aus unterschiedlichen Ländern kommen und mit dem Bewusstsein aufgewachsen sind, einer universalen katholischen Kirche anzugehören, ist diese Erfahrung sehr schmerzhaft. In unseren Gesprächen mit dem Erzbistum, mit den Verantwortlichen für die katholischen Schulen, mit Schulleitungen und Lehrkräften begegnet uns immer wieder dasselbe Argument: Wir leben in Deutschland, hier sei die Realität eine andere, die Gesellschaft sei weiter entwickelt und die Menschen dächten und lebten anders; deshalb müsse sich auch die Kirche diesem Kontext anpassen.

Wenn wir darauf hinweisen, dass bestimmte Positionen des Rahmenkonzepts aus unserer Sicht der Lehre der Universalkirche widersprechen, wird erneut auf diese deutsche Besonderheit verwiesen. Bei uns entsteht dadurch der Eindruck, dass man zwar zur Universalkirche gehört, in Deutschland aber andere Maßstäbe gelten sollen, wenn die Lehre der Kirche mit der gesellschaftlichen und rechtlichen Realität des Landes in Konflikt gerät. Leider erleben wir diese Denkweise als weit verbreitet, auch unter Bischöfen und Priestern in Deutschland.

Und genau das ist für uns das Schmerzhafteste. Die Kirche ist universal. Die Lehre Christi und die grundlegenden Wahrheiten des Glaubens können nicht in Deutschland andere sein als in Peru, Afrika oder China. Die kulturellen Umstände können unterschiedlich sein, aber deshalb können nicht zweitausend Jahre kirchlicher Lehre an den Zeitgeist einer bestimmten Gesellschaft angepasst werden.

Zunächst sollte die Ausgangsaussage präzisiert werden. Nach der kanonischen Untersuchung ist nicht das gesamte Rahmenkonzept mit der katholischen Lehre unvereinbar. Viele Elemente wie Menschenwürde, Nichtdiskriminierung, Selbstschutz, Einvernehmlichkeit und Elterninformation sind mit ihr vereinbar. Der Konflikt liegt in bestimmten zentralen sexualethischen Grundentscheidungen.

Gerade die kirchenrechtliche Ordnung zeigt aber, dass eine Diözese ihre eigene Lehre nicht unabhängig von der Universalkirche setzen kann. Das Hamburger Diözesane Schulgesetz verweist ausdrücklich auf das universalkirchliche Recht. Can. 803 § 2 verlangt, dass Unterricht und Erziehung katholischer Schulen von den Grundsätzen der katholischen Lehre geprägt sind.

Ein Konflikt eines diözesanen Dokuments mit höherrangiger Lehre hebt deshalb nicht die Universalität oder Einheit der Kirche auf. Er zeigt vielmehr einen innerkirchlichen Normenkonflikt, der gerade aufgrund dieser universalen Bindung geklärt werden muss. Nach unserer gutachterlichen, kanonischen Untersuchung können widersprechende Teile des Rahmenkonzepts nicht dadurch legitimiert werden, dass sie auf diözesaner Ebene beschlossen wurden.

Wessen Interessen vertreten die Autoren der Rahmenkonzepte eigentlich?

Diese Frage müssten diese Autoren beantworten. Wir wissen es nicht, wir stellen uns die gleiche Frage.

Wer sollte welche Schritte unternehmen, um diese Situation fair zu lösen?

Ausgangspunkt sollte ein wirklicher Dialog sein. Das vatikanische Dokument verlangt ausdrücklich einen transparenten Erziehungspakt zwischen Eltern, Schule und Kirche und betont die primäre Verantwortung der Eltern.

Aus unserer Sicht sollte das Erzbistum die Umsetzung der streitigen Teile zunächst zurückstellen und eine unabhängige fachliche und kirchenrechtliche Überprüfung veranlassen. Dabei sollten insbesondere die wissenschaftliche Grundlage des Sielert-Modells, die Beziehungsethik, die Altersangemessenheit, die Rolle externer Anbieter, die konkreten Unterrichtsmethoden und die Vereinbarkeit mit der verbindlichen katholischen Lehre untersucht werden.

Die Eltern sollten nicht lediglich informiert, sondern an dieser Überarbeitung tatsächlich beteiligt werden. Vor jeder Unterrichtseinheit müssen Ziele, Inhalte, Methoden, Materialien und externe Beteiligte transparent sein. Sinnvolle Bestandteile des bestehenden Konzepts wie Schutz vor Missbrauch, Körperwissen, Medienkompetenz, Grenzwahrnehmung und Nichtdiskriminierung sollten erhalten bleiben. Die problematischen normativen und methodischen Elemente müssen überprüft und gegebenenfalls gestrichen werden.

Das Elternnetzwerk hat ausdrücklich erklärt, zu einem zielorientierten Dialog bereit zu sein und bei Bedarf geeignete Experten für eine Neufassung vorzuschlagen. Das wäre der sachgerechte Weg. Nicht Sieg oder Niederlage einer Seite sollte das Ziel sein, sondern ein Konzept, dem Eltern ihre Kinder guten Gewissens anvertrauen können und das zugleich dem besonderen Auftrag einer katholischen Schule gerecht wird.

Wir haben uns an Rom gewandt und hoffen, dass die Antwort vom Dikasterium für Kultur und Bildung nicht das letzte Wort ist. Wir erwarten, dass der Erzbischof das Rahmenkonzept zurückzieht und überarbeiten lässt. Dabei sind wir gerne bereit, an einem neuen Konzept mitzuarbeiten. Wir glauben einfach daran, dass auch im Erzbistum Hamburg die Sexualerziehung entsprechend den gerade durch den Heiligen Stuhl in Erinnerung gerufenen universalkirchlichen Richtlinien ablaufen kann.

Das Erzbistum hat durch sein Verhalten allerdings Vertrauensverluste vieler Eltern in die katholischen Schulen in Hamburg bewirkt.

Sind Sie offen für eine Zusammenarbeit mit anderen Elternorganisationen in anderen Ländern?

Ja, grundsätzlich sind wir für eine Zusammenarbeit mit Elternorganisationen in anderen Ländern offen, um institutionellen Fehlentwicklungen mutig entgegenzutreten. Tatsächlich arbeiten wir bereits mit KoSchA, einer Elterninitiative aus Österreich, zusammen.

Für uns ist diese Zusammenarbeit sehr wichtig, weil sie zeigt, dass die Sorgen, die wir hier in Hamburg zum Ausdruck bringen, nicht unbedingt auf Deutschland beschränkt sind und dass Eltern sich über Ländergrenzen hinweg gegenseitig unterstützen und voneinander lernen können.

Voraussetzung für eine solche Zusammenarbeit sollte sein, dass es um die Bewahrung der katholischen Sexualmoral geht, welche die vatikanische Kongregation für das Katholische Bildungswesen in ihrer Publikation „Als Mann und Frau schuf er sie“ mitgeteilt hat.

Biographie • Varinia Arauco Vera ist dreifache Mutter und Sprecherin des Elternverbands Elternnetzwerk – Kinderschutz und Prävention. Sie wuchs in einer katholischen Familie in Peru auf, lernte ihren Mann in den USA kennen und zog mit ihm nach Hamburg. Beruflich hat sie einen Hintergrund im Ingenieurwesen, studierte an der Technischen Universität Hamburg (TUHH) sowie am NIT (Northern Institute of Technology Management) und arbeitete unter anderem im Bereich der Geotechnik und des Bauingenieurwesens.